Artenschutz
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Gewässerentwicklungsplan
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Biotopvernetzung
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Artenschutz

Wir gewährleisten die Vereinbarkeit von Mensch und Natur: Bei allen Vorhaben, die Artenschutzbelange berühren, erarbeiten wir für Sie über das prüfungsrelevante Artenspektrum eine „saP“, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.

Entsprechend der Anforderungen des jeweiligen Vorhabens bedienen wir uns der Unterstützung hochqualifizierter und spezialisierter Biologen, um den sehr spezifischen Anforderungen gerecht zu werden.

In enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden entwickeln wir parallel zum Gutachten bereits Lösungen, die eine größtmögliche Verträglichkeit Ihrer Projekte mit der heimischen Flora und Fauna garantieren.

Bisher haben wir über 15 spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen zu verschiedenen Vorhaben erstellt.

 

Eine ausführliche Projektliste finden Sie unter "Referenzen".

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